Am Freitag, den 13. März hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen ein Zutrittsverbot für alle Kindertagesstätten in NRW erlassen.
Dieses Verbot gilt ab Montag, den 16. März bis zum 19. April 2020.
Ausgenommen sind Kinder, deren Eltern oder Betreuungsperson eine „unentbehrliche Schlüsselperson“ ist.
Aus diesem Grunde werden unsere beiden Kindertagesstätten am Montag zu den gewohnten Zeiten geöffnet sein. Eltern und Betreuungspersonen können dort Antragsformulare erhalten, in denen geregelt ist, welche Berufsgruppe zu diesen Schlüsselpersonen gehören und welche Bedingungen noch erfüllt sein müssen, um Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.
Dem Antrag ist in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers beizufügen.
Wichtig ist, dass beide Sorgeberechtigten zur Kategorie der Schlüsselpersonen gehören müssen. Bei Alleinerziehenden natürlich nur der oder die Alleinerziehende.
Die Ausnahmegenehmigung gilt bis auf Widerruf.

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