Beerdigung

Tod und Sterben eines geliebten Menschen bedeuten für die Familie und Angehörige eine enorme seelische Belastung. Gleichzeitig müssen schon kurz nach Eintritt des Todes die Beerdigung geplant und viele andere Dinge geregelt werden. Ihre Kirchengemeinde möchte Sie gerade in solch schwierigen Situationen nicht alleine lassen und Ihnen zur Seite stehen, wann und wo Sie es wünschen.

[ngg src=“galleries“ ids=“3″ display=“basic_thumbnail“ thumbnail_width=“240″ thumbnail_height=“160″ thumbnail_crop=“0″ images_per_page=“9″ number_of_columns=“3″ show_slideshow_link=“0″]Was konkret ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?
Setzen Sie sich mit einem Bestatter Ihrer Wahl in Verbindung. Eine Liste der örtlichen Bestatter finden Sie im Telefonbuch und im Branchenverzeichnis. Der Bestatter regelt und koordiniert für Sie alles Notwendige, vom Transport Ihres Verstorbenen bis zur Grablegung. Er setzt sich mit dem Friedhof und mit der Kirchengemeinde in Verbindung, um den Termin für die Beisetzung nach Ihren Wünschen abzusprechen.

Der Gemeindepfarrer oder die Gemeindepfarrerin wird sich nach der Information durch den Bestatter bei den Angehörigen melden, um einen Termin für ein Trauergespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch blickt man miteinander auf das Leben des Verstorbenen zurück. Zugleich verabredet man den Ablauf der Trauerfeier. Persönliche Wünsche werden dabei berücksichtigt, so weit dies im Rahmen eines christlichen Begräbnisses möglich ist.

Sie können Ihren Pfarrer / Ihre Pfarrerin natürlich auch jederzeit direkt anrufen.
Wenn Sie es wünschen, kommt er oder sie gerne ans Sterbebett ins Krankenhaus oder zu Ihnen nach Hause, um Sie ein Stück in Trauer, Schmerz und Abschied zu begleiten und mit und für den Sterbenden noch einmal zu beten.
Nach dem Eintritt des Todes ist eine Aussegnungsfeier im Sterbezimmer möglich und oft auch sinnvoll, um dem Abschied an diesem Ort einen würdigen Abschluss zu geben.

Welcher Pfarrer / welche Pfarrerin ist zuständig?
Nicht selten lösen Unklarheiten in dieser Frage bei den Betroffenen Ärger aus.
Grundsätzlich gilt, zuständig ist immer die Kirchengemeinde und der Pfarrer oder die Pfarrerin, in deren Bezirk das verstorbene Gemeindeglied zuletzt gewohnt hat.
Wenn das Grundsätzliche geklärt ist, kann man natürlich auch über besondere Wünsche reden, wenn beispielsweise der Verstorbene lange in einer anderen Gemeinde gewohnt hat und/oder eine gute persönliche Beziehung zu einem anderen Seelsorger hatte. Wenden Sie sich bei Fragen am besten dierekt an Ihren Pfarrer / Ihre Pfarrerin.

Und wenn der Verstorbene keiner Kirche angehörte?
Auch hier ist zunächst grundsätzlich die Entscheidung des Verstorbenen zu respektieren, nicht oder nicht mehr Mitglied einer christlichen Gemeinschaft zu sein. Die Trauerfeier übernehmen dann in der Regel sogenannte „freie Redner“, über die Sie Ihr Bestatter informieren kann.
Auf Wunsch der Angehörigen kann im Einzelfall auch eine seelsorgliche Begleitung durch den Gemeindepfarrer erfolgen. Dies klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch.

Art und Ort der Beisetzung
In früheren Generation war die Beisetzung des Sarges in einem Erdgrab die übliche und nahezu einzige Form der Bestattung.
Das hat sich grundlegend geändert. Heute steht die Verbrennung mit anschließender Urnenbeisetzung an erster Stelle. Dabei gibt es im Bereich der Urnen eine Vielzahl von Bestattungsmöglichkeiten, vom klassischen Erdgrab über die Stele bis zum Friedwald.
Über die unterschiedlichen Formen und Orte der Bestattung informieren Sie sich am besten bei Ihrem Bestatter.

Evangelischer Friedhof Zurstraße
Friedhof ZurstraßeUnsere Jakobus-Kirchengemeinde unterhält einen eigenen kleinen Friedhof im Bereich Waldbauer-Zurstraße.
Hier können nicht nur evangelische Gemeindeglieder sondern auch Personen aus anderen Gemeinden, anderen Konfessionen und Konfessionslose beigesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter Friedhof.

 

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