Wir laden sehr herzlich ein zu einer Gemeindeversammlung am Montag, den 18. November um 18 Uhr im Melanchthon-Haus, Schulstr. 3.
Anfang März 2020 werden sich die Presbyterien der westfälischen Kirchengemeinden neu zusammensetzen. Dazu werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.
In der Gemeindeversammlung wird über Aufgaben und Bedeutung des Presbyteramtes in unserer Evangelischen Kirche informiert und Erläuterungen zum Wahlverfahren gegeben.
Wählbar sind alle Personen, die älter als 18 und jünger als 75 Jahre sind und zu unserer Kirchengemeinde gehören. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Wahlvorschläge können vom 11.-24. November im Gemeindebüro oder bei den Mitgliedern des Presbyteriums schriftlich eingereicht werden. Sie müssen von mindestens 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern mit Unterschrift gestützt werden. Vordrucke sind ab sofort im Gemeindebüro erhältlich.
Wir bitten alle Gemeindeglieder sehr herzlich, sich an der Wahl der neuen Gemeindeleitung zu beteiligen.
Auszüge aus der Kirchenordnung der Westfälischen Landeskirche über die Bedeutung des Amtes einer Presbyterin oder eines Presbyters.
Artikel 55
(1) 1Die Kirchengemeinde wird vom Presbyterium geleitet.
2Im Presbyterium üben die Pfarrerinnen und Pfarrer und die Presbyterinnen und Presbyter den Dienst der Leitung der Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung aus.
(2) Das Presbyterium wirkt durch die Entsendung von Abgeordneten in die Kreissynode an der Leitung der Kirche mit.

Artikel 56
Das Presbyterium hat folgende Aufgaben:
a) Das Presbyterium wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden;
b) es achtet darauf, dass der Bekenntnisstand und die Ordnung der Gemeinde gewahrt werden;
c) es ist darauf bedacht, dass der missionarische, diakonische und ökumenische Auftrag der Kirchengemeinde erfüllt wird und die Gebote Gottes auch im öffentlichen Leben befolgt werden;
d) es sorgt für die evangelische Erziehung und Unterweisung der Jugend;
e) es tröstet, ermahnt und warnt die Gemeindeglieder und geht insbesondere denen nach, die der Wortverkündigung und den Abendmahlsfeiern fernbleiben;
g) es beachtet bei seiner gesamten Arbeit die soziale Gliederung der Gemeinde;
h) es nimmt sich der Armen und Hilfsbedürftigen an;
i) es leitet und verwaltet die Kirchengemeinde.

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